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Aus: Ausgabe vom 18.07.2020, Seite 1 / Inland

Karlsruhe soll über »Mietendeckel« urteilen

Berlin. Der Berliner Senat setzt bei der rechtlichen Überprüfung des sogenannten Mietendeckels auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Seine Anwälte haben deshalb beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin angeregt, das dortige Verfahren bis zu einem Urteil aus Karlsruhe auszusetzen. Das sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Wohnen am Freitag. Wegen der bundesweiten Relevanz erscheine es nicht sinnvoll, die strittigen Rechtsfragen in parallelen Verfahren zu klären. Die abschließende Entscheidung soll aus Sicht des Senats Karlsruhe vorbehalten bleiben. Eine Sprecherin des Berliner Gerichts sagte dazu auf Anfrage, über den Umgang mit dem Ansinnen des Senats sei noch nicht entschieden. In Karlsruhe haben Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP gegen den »Mietendeckel« geklagt. (dpa/jW)