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Identitäre Bewegung »gesichert rechtsextrem«

Berlin. Die »Identitäre Bewegung Deutschland« darf vom Verfassungsschutz des Bundes laut einer Gerichtsentscheidung als »gesichert rechtsextrem« eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag der Gruppierung, diese Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2019 zu unterlassen, zurück, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Das Gericht erklärte, die Gruppe verfolge Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Ihre zentrale Forderung nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität und dem Erhalt einer ethnischen »Reinheit« aller Völker verstoße gegen die Menschenwürde. Darüber dürfe das Bundesinnenministerium die Öffentlichkeit unterrichten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2020, Seite 15, Antifaschismus

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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