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»Cum-Ex«: Anklage für milde Strafen

Bonn. Im ersten Strafprozess um sogenannte Cum-Ex-Deals hat die Staatsanwaltschaft vergleichsweise milde Haftstrafen für die beiden angeklagten britischen Aktienhändler gefordert. Obwohl sie deren Schuld als erwiesen ansieht, forderte die zuständige Staatsanwältin eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für den einen sowie zehn Monate Haft für den anderen. Die Strafen könnten zur Bewährung ausgesetzt werden. Man könne nicht »einzelne als Sündenbock hinstellen und stellvertretend für andere bestrafen«, sagte die Staatsanwältin am Mittwoch in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Bonn. Strafmildernd wirke sich aus, dass beide Angeklagte zur Aufklärung und Beschleunigung weiterer Ermittlungen beigetragen hätten. Die Männer sollen einen Steuerschaden von 447,5 Millionen Euro mitverursacht haben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.03.2020, Seite 5, Inland

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