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»Cum-Ex«-Prozess wird abgekürzt

Bonn. Angesichts der Verschärfung der Coronaviruskrise hat das Landgericht Bonn den laufenden »Cum-Ex«-Prozess abgekürzt. Anders als bisher geplant werde man auf die sogenannte Einziehungsbeteiligung von vier von fünf im Prozess vertretenen Banken verzichten, teilte das Gericht am Montag mit. Ausgenommen davon ist das Finanzinstitut M. M. Warburg, das weiterhin zur Kasse gebeten werden dürfte. Angesichts weiterer Ermittlungsverfahren sieht das Gericht keine Gefahr, dass sich die anderen Banken durch die Entscheidung um die Begleichung ihrer Steuerschulden drücken könnten. Im Raum stehen insgesamt mehr als 220 Millionen Euro. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.03.2020, Seite 5, Inland

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