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»Mietendeckel«: Eilanträge in Karlsruhe

Berlin. Berliner Vermieter wollen den sogenannten Mietendeckel durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft setzen lassen. In Karlsruhe sind bislang drei Eilanträge gegen das Gesetz eingegangen, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Ziel der Anträge ist es demnach, kurzfristig den Mietendeckel bis zu einer endgültigen Entscheidung auszusetzen. Vermieter müssen ihren Mietern bis zum 23. April die zulässige Miethöhe und deren Berechnung mitteilen. Wann über die Eilanträge entschieden wird, ist offen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.03.2020, Seite 4, Inland

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