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Perspektiven
jW-Umzug: Gute Arbeitsmöglichkeiten in der Innenstadt vorhanden
Am Wochenende begibt sich die junge Welt in Konklave. Nein, ein neuer Papst wird da nicht gewählt, wohl aber wollen wir über die Perspektive unserer Zeitung reden und entscheiden, welches der angebotenen Mietobjekte zukünftig Heimstatt von Redaktion und Verlag sein wird. Unser Umzugstermin rückt näher, und das erhöht den Entscheidungsdruck. Eines ist abzusehen: Verschlechtern werden wir uns nicht, denn alle in Frage kommenden Häuser liegen in der Berliner Innenstadt und bieten gute Arbeitsmöglichkeiten. Wenn es soweit ist, werden wir unser Domizil in der Zeitung selbstverständlich umfassend vorstellen.
Aktionsbüro
* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
