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Aus: Ausgabe vom 07.02.2020, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Hohe Hürden

Für die von der FDP-Fraktion angestrebte Auflösung des Thüringer Landtages müssen vergleichsweise hohe Hürden überwunden werden. Laut Artikel 50 Absatz 2 der Thüringer Landesverfassung muss eine Auflösung des Landtages vor dem Ablauf einer vollen Legislaturperiode von fünf Jahren von einem Drittel der Abgeordneten beantragt werden. Das wären 30 der insgesamt 90 Parlamentarier. Kommen die zusammen, müssen diesem Antrag anschließend mindestens 60 Abgeordnete zustimmen. Über den Antrag zur Auflösung darf frühestens am elften und muss spätestens am 30. Tag nach Antragstellung abgestimmt werden. Ist der Antrag auf Auflösung des Parlaments erfolgreich, muss die vorgezogene Neuwahl binnen 70 Tagen stattfinden.

Linke, SPD und Grüne haben 42 und die FDP fünf Sitze. Das würde also nicht reichen. Es wären damit Stimmen von CDU oder AfD notwendig, um die Auflösung des Landtags zu beschließen.

Sollte keine Mehrheit für eine Auflösung des Parlaments zustande kommen, will Kemmerich einen Vertrauensantrag stellen. Laut Artikel 74 der Landesverfassung ist der Vertrauensantrag abgelehnt, wenn ihm nicht mindestens 46 Abgeordnete zustimmen. Das Parlament kann dann binnen drei Wochen einen neuen Ministerpräsidenten wählen. Ansonsten werden Neuwahlen angesetzt.

Kemmerich führt auch bei einem Rücktritt die Amtsgeschäfte vorerst weiter. Die ehemaligen Minister der »rot-rot-grünen« Regierung sind seit Mittwoch nicht mehr im Amt. Die Ministerien werden derzeit von den Staatssekretären geführt. (np)

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