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Nachgebessert
jW-Umzug: Plötzlich viel Bewegung in den Angeboten
Unser Vorhaben, in dieser Woche mit möglichst allen junge-Welt-Mitarbeitern jene Räume zu besichtigen, die für einen Umzug in die engere Wahl kommen, mußten wir fallenlassen. Der Grund ist einfach: Es gibt sehr viel Bewegung in den Angeboten, die uns vorliegen. Einige Vermieter haben nachgebessert, andere haben sich ganz neu bei uns gemeldet. Wir möchten natürlich das für uns Optimale erreichen und haben deswegen die Frist für Verhandlungen verlängert. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr – in den nächsten Tagen muß die neue Adresse feststehen.
Aktionsbüro
* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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