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Eine beachtliche Ladung
Umzugsprobleme: mit ein paar PKW-Fuhren allein nicht zu schaffen
Für den Umzugstransport der meisten Produktionsmittel unseres Verlages genügen einige PKW. Allerdings gibt es nicht sehr viele Autobesitzer bei uns, und der bejahrte Kombi des Geschäftsführers schleppt zwar viel weg, aber mit der Geräuschentwicklung eines Tieffliegers. Die Akten von Buchhaltung, Geschäftsführung, Archiv oder Anzeigenabteilung wandern außerdem besser in festen Kisten ins neue Domizil. Im einzelnen ist das jeweils nicht viel, zusammengenommen ergibt das aber eine beachtliche Ladung, die nur mit LKW zu bewältigen ist. Auch das kostet genau das Geld, das wir nicht haben.
Aktionsbüro
* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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