Zum Inhalt der Seite

Hintergrund: Kritik am Gesetzentwurf

Eine »Farce«, »Etikettenschwindel«, »Augenwischerei«: Olaf Scholz (SPD) muss sich wegen seines Vorschlags für eine auf Aktiengeschäfte in zehn EU-Staaten beschränkte Finanztransaktionssteuer (FTS) einiges anhören. Dabei wird er von rechts wie links in die Mangel genommen. »Die Idee, die internationalen Zocker zur Kasse zu bitten, ist verraten worden«, befand Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung, das Konzept des Finanzministers sei »das Nichts im Paket«. Jörg Cezanne von der Linksfraktion im Bundestag schimpfte über einen »Flop«. Die Aktiensteuer ließe sich von »professionellen Spekulanten leicht umgehen, und das Aufkommen ist so niedrig, dass es über hundert Jahre dauern würde, um die Kosten der Finanzkrise wieder einzubringen«.

Die Kritik von Union, FDP und Wirtschaftsverbänden, mit dem Modell würden einseitig »Kleinsparer« zur Kasse gebeten, ist zwar durchsichtig, aber nicht ganz von der Hand zu weisen. Richtig ist, dass auch Menschen, die privat fürs Alter vorsorgen, von der Besteuerung betroffen sein können. Allerdings besitzen die allerwenigsten Deutschen Aktien. Und jene Gut- und Besserverdiener, die an der Börse Geld machen, werden eine Steuerlast von 0,2 Prozent pro Transaktion locker verkraften können.

Anzeige

Daneben bleibt die Frage, ob selbst diese Schmalspur-FTS durchsetzungsfähig ist. Zum Beispiel äußerte sich Österreich als einer der fraglichen Partner sehr verhalten zu dem Vorstoß, und Brüsseler Diplomaten sahen es nicht gern, dass Scholz seine Pläne zeitgleich den Finanzministern und der Öffentlichkeit zugänglich machte. (rwu)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 17.12.2019, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!