Zum Inhalt der Seite

Bewährungsstrafe für JVA-Beamten

Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat am Mittwoch einen Justizvollzugsbeamten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, nach der tödlichen Messerattacke auf Daniel H. in Chemnitz im August 2018 den Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen fotografiert und verbreitet zu haben. Der 40jährige JVA-Beamte hatte die Verbreitung gestanden. Das mutmaßlich von ausländischen Staatsbürgern begangene Tötungsdelikt hatten rechte Gruppen als Steilvorlage für Ausschreitungen genutzt. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 31.10.2019, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!