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Länderkammer billigt höhere Hartz-IV-Sätze
Berlin. Die Regelsätze für Sozialhilfe, Hartz IV, Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung steigen ab Januar 2020 um 1,88 Prozent. Am Freitag stimmte der Bundesrat einem Verordnungsentwurf zu, den das Bundeskabinett am 18. September beschlossen hatte: Alleinstehende Erwachsene sollen danach künftig 432 Euro im Monat erhalten – acht Euro mehr als bisher. Auch die Regelsätze für ältere Kinder und Jugendliche werden angehoben. Sie erhöhen sich um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro. (dpa/jW)
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