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»Hammelsprung«: AfD scheitert in Karlsruhe

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Streit um die Beschlussfähigkeit des Bundestags abgelehnt. Die Fraktion wollte dem Bundespräsidenten untersagen lassen, drei vom Bundestag beschlossene Gesetze zu unterzeichnen (jW berichtete). Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine am Dienstag veröffentlichte Entscheidung damit, dass der AfD-Fraktion kein schwerer Nachteil drohe, falls ein späteres Organstreitverfahren Erfolg habe. Die AfD hatte das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil ihr in einer Sitzung des Bundestags in den frühen Morgenstunden des 28. Juni das Feststellen der Beschlussunfähigkeit per »Hammelsprung« verweigert worden war. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.09.2019, Seite 4, Inland

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