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Terrorverdächtiger darf nicht befragt werden

Berlin. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz darf den zeitweise beschuldigten Bilel Ben Ammar nicht befragen. Dies berichtete am Mittwoch abend das ARD-Internetportal tagesschau.de. Nach Auffassung der Bundesregierung fehle die Rechtsgrundlage für eine Befragung Ben Ammars, hieß es. Der Tunesier war trotz laufender Ermittlungen zu dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 bereits Anfang Februar 2017 in sein Herkunftsland abgeschoben worden und ist dort zur Zeit wegen anderer Tatvorwürfe inhaftiert. Der Ausschuss kam am Donnerstag zum ersten Mal nach der Sommerpause zusammen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.09.2019, Seite 4, Inland

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