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Beschwerde von ETA-Anhängern abgelehnt

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde von vier ehemaligen Mitgliedern der aufgelösten baskischen Untergrundorganisation ETA gegen ihre langjährigen Haftstrafen abgelehnt. Sie wollten erreichen, dass bereits in Frankreich verbüßte Haftstrafen von spanischen Behörden angerechnet werden. Das spanische Recht sehe das aber nicht vor, erklärte der Gerichtshof mit Sitz in Strasbourg. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.08.2019, Seite 6, Ausland

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