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Strafen für »faktische« Demonstrationsleiter
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde eines Mannes als unbegründet ab, der wegen seiner Funktion bei einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung schuldig gesprochen worden war. Er habe im Februar 2017 eine Antiatomdemonstration organisiert. Dabei seilten sich zwei Teilnehmer von einer Brücke ab und spannten ein Banner auf. Der später als »faktischer Leiter« verurteilte Mann habe Anweisungen gegeben. (AFP/jW)
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