Zum Inhalt der Seite
Nach Verhandlungen

»Verfassungserklärung« im Sudan vereinbart

Khartum. Im Sudan haben sich die Protestbewegung und der Militärrat auf eine »Verfassungserklärung« geeinigt, wie der Vermittler der Afrikanischen Union (AU), Mohammed El Hacen, am Sonnabend mitteilte. Geklärt wurden vor allem die Machtbefugnisse der gemeinsamen Übergangsregierung, die Stationierung der Sicherheitskräfte und eine Amnestie für ranghohe Militärs im Zusammenhang mit Gewalt gegen Demonstranten. In Khartum gingen daraufhin Tausende Menschen auf die Straße und bejubelten die Aussicht auf eine zivile Regierung. Vorgesehen ist die Bildung eines Übergangskabinetts, das drei Jahre und drei Monate im Amt bleiben soll. Es soll aus sechs Zivilisten und fünf Militärs bestehen. Die Leitung soll zunächst 21 Monate von einem Militär, sodann 18 Monate von einem Zivilisten übernommen werden.(AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 05.08.2019, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!