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Jugendstrafen für Dresdner Neonazis

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von Mitgliedern der rechten Gruppe »Freie Kameradschaft Dresden« zu Jugendstrafen bestätigt. Das Landgericht Dresden hatte sie im August 2018 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Es ging laut BGH davon aus, dass die Organisation auch mit Gewalt die Flüchtlingspolitik der BRD bekämpfen wollte. In mehreren Fällen habe die »Kameradschaft« mit der als terroristische Vereinigung eingestuften »Gruppe Freital« agiert. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2019, Seite 15, Antifaschismus

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