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04.05.2019
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UN-Kritik an Verurteilung von Julian Assange
London. UN-Menschenrechtsexperten haben die Verurteilung des Wikileaks-Gründers Julian Assange vom Mittwoch wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen in Großbritannien kritisiert. 50 Wochen Haft seien eine unverhältnismäßige Strafe für ein unbedeutendes Vergehen, befand die »Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen«. Sie verlangte am Freitag in Genf Assanges Freilassung. Der 47jährige werde in einem Hochsicherheitsgefängnis festgehalten, als habe er ein Verbrechen begangen. »Diese Behandlung scheint den Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zu widersprechen, wie sie nach Menschenrechtsstandards zu beachten sind«, so die Arbeitsgruppe. (dpa/jW)
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