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Bundesrat: Auftraggeber sollen haften

Berlin. Rechtsverstöße in der Paketzustellbranche sollen nach dem Willen der Bundesländer per Gesetz eingedämmt werden. In einer Entschließung riefen die Länder die Bundesregierung auf, für Zusteller die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Dann wäre der eigentliche Auftraggeber dafür verantwortlich, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.04.2019, Seite 5, Inland

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