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»Terrormiliz«: Verlust der Staatsbürgerschaft

Berlin. Deutsche sollen künftig ihre Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie für eine sogenannte Terrormiliz kämpfen. Voraussetzung für die Ausbürgerung ist, dass der Betroffene noch mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch. Das neue Gesetz gilt nicht rückwirkend. Von der Änderung betroffen sein könnten aber deutsche Staatsbürger, die nach Inkrafttreten des Gesetzes noch an Kampfhandlungen teilnehmen. In dem Gesetzentwurf ist eine »Terrormiliz« definiert als »ein paramilitärisch organisierter bewaffneter Verband, der das Ziel verfolgt, in völkerrechtswidriger Weise die Strukturen eines ausländischen Staates gewaltsam zu beseitigen und an Stelle dieser Strukturen neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten«. Welche Organisationen in diese Kategorie fallen, sei von Fall zu Fall zu entscheiden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.04.2019, Seite 4, Inland

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