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Rundfunkbeitrag landet vor EuGH

Leipzig. Darf der Rundfunkbeitrag auch bar bezahlt werden? Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem Beschluss vom Mittwoch an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Zwei Wohnungsinhaber aus Hessen hatten durch mehrere Instanzen gegen den Hessischen Rundfunk (HR) geklagt, weil sie ausstehende Rundfunkbeiträge bar bezahlen wollten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der HR hatte das unter Hinweis auf seine Beitragssatzung abgelehnt, in der geregelt ist, dass der Beitrag nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung bezahlt werden könne. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.03.2019, Seite 5, Inland

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