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Aus: Ausgabe vom 27.03.2019, Seite 11 / Feuilleton
Bildende Kunst

Naziraubkunst

Der Bund soll zwei Gemälde als Naziraubgut an die Erben zurückgeben. Zu diesem Ergebnis ist die beratende »Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter« gekommen, wie sie am Dienstag in Magdeburg bekanntgab. Es handelt sich um die im Bundesbesitz befindlichen Werke »Ansicht des Zwingergrabens in Dresden« und »Ansicht der Karlskirche zu Wien« des als Canaletto bekannten italienischen Landschaftsmalers Bernardo Bellotto (1721–1780). Sie sollen den Erben des Hamburger Kaufhausmagnaten Max James Emden übereignet werden, der während der Nazizeit als Jude verfolgt wurde und seinen gesamten Besitz verlor. Die Gemälde wurden für Hitlers Privatsammlung angekauft und gelangten 1949 über eine Sammelstelle der Alliierten an den Bund. Aktuell befindet sich die »Karlskirche« als Leihgabe im Museum Kunstpalast in Düsseldorf und der »Zwingergraben« im Militärhistorischen Museum in Dresden. (dpa/jW)