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AfD will Sanktionen gegen Verfassungsschutzchef

Berlin. Die AfD reicht bei Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang ein. Anlass dafür sind Aussagen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei einer Pressekonferenz am 15. Januar. Das beschloss der Parteivorstand am Montag in Berlin. In einem Schreiben der AfD-Bundesgeschäftsstelle an Seehofer heißt es, dass Haldenwang die AfD öffentlich zum »Prüffall« erklärt habe, »hat zu einem erheblichen Nachteil im verfassungsrechtlich garantierten Parteienwettbewerb geführt«. Seehofer solle »unverzüglich ein Disziplinarverfahren« gegen ihn einleiten. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte dem Verfassungsschutz die Bezeichnung »Prüffall« untersagt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.03.2019, Seite 2, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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