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Mindeststandards auch für Gelegenheitsjobber

Brüssel. Für etwa zwei bis drei Millionen Beschäftigte mit sehr kurzen Zeitverträgen oder Gelegenheitsjobs sollen nach EU-Recht künftig Mindestanforderungen an Arbeitsverträge gelten. Lohnabhängige sollen detailliertere Arbeitsverträge und verlässlichere Arbeitszeiten bekommen. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Länder, des Europaparlaments und der EU-Kommission in der Nacht zum Donnerstag, wie EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen mitteilte. Die Beschäftigten sollen etwa ein Recht darauf haben, vom Unternehmen informiert zu werden, in welchem Zeitraum sie sich für einen Einsatz bereit halten müssen und wann der Auftrag spätestens eingegangen sein muss. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.02.2019, Seite 9, Kapital & Arbeit

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