Zum Inhalt der Seite

Kindergeldanspruch gilt grenzüberschreitend

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat deutlich gemacht, dass in einem EU-Staat bestehende Kindergeldansprüche auch für die in einem anderen Mitgliedsstaat lebenden Kinder gelten. Eine Beschäftigung sei keine Voraussetzung für die Familienleistungen, stellte der EuGH am Donnerstag im Fall eines in Irland lebenden Rumänen klar. (AFP/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 08.02.2019, Seite 9, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen