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Kindergeldanspruch gilt grenzüberschreitend

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat deutlich gemacht, dass in einem EU-Staat bestehende Kindergeldansprüche auch für die in einem anderen Mitgliedsstaat lebenden Kinder gelten. Eine Beschäftigung sei keine Voraussetzung für die Familienleistungen, stellte der EuGH am Donnerstag im Fall eines in Irland lebenden Rumänen klar. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.02.2019, Seite 9, Kapital & Arbeit

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