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Neuer Prozess gegen früheren Agenten Mauss

Karlsruhe. Der Strafprozess gegen den früheren bundesdeutschen Agenten Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hob am Donnerstag die Verurteilung des 78jährigen zu zwei Jahren Haft auf. Die Entscheidung weise Widersprüche auf, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe. Das Landgericht Bochum muss den Fall des Agenten, der für private und staatliche Auftraggeber arbeitete, nun vor einer anderen Wirtschaftsstrafkammer verhandeln.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.01.2019, Seite 2, Inland

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