-
10.01.2019
- → Inland
Berliner Senat lässt Schweinehaltung prüfen
Berlin. Das Land Berlin hält die Mindestflächen bei der bundesweiten Schweinehaltung für verfassungswidrig und ruft das Bundesverfassungsgericht an. In den nächsten Tagen wird in Karlsruhe ein Normenkontrollantrag eingereicht, wie die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz am Mittwoch mitteilte. Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Berlin habe als Verbraucherstadt ein großes Interesse an einer rechtlich einwandfreien Tierhaltung. »Das massenhafte Einpferchen von Schweinen auf minimalstem Raum wird diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht.« (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!