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Volles Urlaubsgeld trotz Kurzarbeit

Luxemburg. Beschäftigte in Kurzarbeit müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht hinnehmen, wenn ihnen das Urlaubsgeld pauschal gekürzt wird. Sie hätten während ihres rechtlich garantierten Jahresurlaubs ungeachtet vorheriger Kurzarbeitszeiten Anspruch auf normale Vergütung, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Allerdings hänge die Dauer des gewährten Jahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitszeit ab. Damit könne Kurzarbeit dazu führen, dass der Jahresurlaub gekürzt wird. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2018, Seite 5, Inland

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