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Abgasgrenzwerte: Lockerung rechtswidrig

Luxemburg. Im Kampf gegen schmutzige Luft haben die drei europäischen Metropolen Paris, Brüssel und Madrid erfolgreich gegen die Lockerung von Grenzwerten bei neuen Abgastests auf der Straße geklagt. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass die EU-Kommission Stickoxidgrenz­werte für Autos der Norm Euro-6 zu Unrecht einseitig neu berechnet habe. Die Behörde habe dabei ihre Kompetenzen überschritten, die beanstandete Verordnung müsse jetzt überarbeitet werden.

Es geht bei dem Streit um die eingeführten Straßenprüfungen, sogenannte RDE-Tests, die die bisherigen Autoabgastests im Labor ergänzen. In allen drei klagenden Städten gelten mehr oder weniger strenge Fahrverbote. Sie befürchten, dass womöglich auch solche Autos in Sperrzonen einfahren dürfen, die die dafür rechtsgültigen Grenzwerte nicht einhalten können. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2018, Seite 1, Inland

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