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Aus: Ausgabe vom 28.11.2018, Seite 6 / Ausland

Russland wegen Demoverbot verurteilt

Strasbourg. Russland hat mit wiederholten Verboten von Kundgebungen Homosexueller gegen die Menschenrechte der Aktivisten verstoßen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Strasbourg. Die russischen Behörden verboten die Veranstaltungen nach Überzeugung des Gerichts, weil sie deren Thema missbilligten: die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern (LGBT). Daher habe Russland das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention verletzt. (dpa/jW)

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