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Recht auf Rückkehr in Vollzeit

Berlin. Die Lohnabhängigen in Deutschland haben ab dem kommenden Jahr das Recht, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder voll zu arbeiten. Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz zur Brückenteilzeit, das am 1. Januar in Kraft treten soll. In kleinen Betrieben gilt die Neuregelung jedoch nicht. Erst in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern haben Beschäftigte künftig Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase, die zwischen einem Jahr und fünf Jahren dauern kann. Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Menschen angestellt haben, müssen allerdings je 15 Beschäftigten nur einem den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.11.2018, Seite 5, Inland

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