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EuGH: Vatikan muss Steuern nachzahlen

Rom. Italien muss nach einem Urteil des »Europäischen Gerichtshofs« vom Vatikan nicht gezahlte Steuern vergangener Jahre einfordern. Das entschied das oberste Gericht der Europäischen Union am Dienstag und hob damit eine frühere Entscheidung der EU-Kommission auf.

Diese hatte 2012 erklärt, eine Steuererleichterung zugunsten vatikanischen Eigentums sei zwar illegal, dem Vatikan jedoch die Zahlung erspart. Da sowohl das italienische Grundbuch als auch die Steuerdatenbank unvollständig gewesen seien, sei es »absolut unmöglich« gewesen, die dem Land zustehenden Summen zu berechnen, hieß es zur Begründung.

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Der EuGH stellte nun fest, dass die Kommission die Möglichkeit einer zumindest teilweisen Forderung hätte prüfen sollen. Der Vatikan ist nach dem Urteil nicht mehr von der Zahlungspflicht befreit, allerdings ist die Höhe der unbezahlten Steuerrechnung weiterhin unklar. Auslöser des Urteilsspruchs war eine Beschwerde einer Grundschule sowie eines Bed-and-Breakfast-Besitzers in Rom. Deren Meinung nach hatten vatikanische Schulen und Hostels einen unfairen Vorteil. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.11.2018, Seite 9, Kapital & Arbeit

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