-
07.11.2018
- → Ausland
Urlaubsanspruch kann vererbt werden
Luxemburg. Erben können nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts Ausgleichszahlungen für nicht genommenen Urlaub eines Gestorbenen von dessen ehemaligem Unternehmen verlangen. Dies gelte auch dann, wenn nationales Recht diese Möglichkeit wie in Deutschland eigentlich ausschließt, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs am Dienstag in Luxemburg.
Der EuGH betonte, dass der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub zum einen der Erholung diene – das sei im Fall eines Toten nicht mehr möglich. Weiter bestehe jedoch auch Anspruch auf Bezahlung während des Urlaubs. Dieser könne dem Beschäftigten und später auch den Erben nicht rückwirkend entzogen werden. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!