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Neue Regeln für kirchliches Arbeitsrecht

Erfurt. Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr pauschal auf eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern pochen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt. Es setzte in einem Grundsatzurteil Regeln, wann eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werden kann. Mit ihrem Urteil veränderten die höchsten Arbeitsrichter die bisherige Rechtsprechung zu diesem Aspekt des kirchlichen Arbeitsrechts. Ihm ging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im April 2018 voraus. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.10.2018, Seite 2, Inland

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