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»Reichsbürger« darf nicht Polizist sein

Trier. Wegen seiner Nähe zur sogenannten Reichsbürgerbewegung kann das Land Rheinland-Pfalz einen Polizisten entlassen. Zu diesem Urteil kam am Mittwoch das Verwaltungsgericht Trier. Der 45jährige, der sich mit dem »Reichsbürgerspektrum« identifiziere, habe deutlich gemacht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der BRD nicht anerkenne und seinen Dienstherrn nicht akzeptiere, teilte das Gericht am selben Tag mit. So habe er unter anderem behördliche Schriftstücke mit Phantasieaufklebern zurück an seinen Dienstherrn geschickt und seinen Vorgesetzten als »Polizeivorstand und Bandenführer« bezeichnet. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.08.2018, Seite 2, Inland

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