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»Wehrhahn«-Angeklagter hatte Täterwissen

Düsseldorf. Der Angeklagte Ralf S. im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft selbst verraten. Wie unter anderem die Rheinische Post (Dienstagausgabe) berichtete, habe S. mehrfach Wissen offenbart, dass nur der Täter gehabt haben könne. Dies sagte Staatsanwalt Ralf Herrenbrück am Montag in einer vom Gericht angeregten Zwischenbilanz. So habe der Angeklagte bereits eine halbe Stunde nach dem Anschlag in einem Telefonat bekundet, dass er befürchte, verhaftet zu werden. Zu dem Zeitpunkt war demnach noch nicht einmal klar, ob es sich um ein Verbrechen handelte. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2018, Seite 4, Inland

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