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13.03.2018
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Hinweis der Redaktion
Technische Probleme: In der junge Welt-Printausgabe vom Montag war auf Seite 9 der Aufmachertext von Reinhard Lauterbach zum Bau der Gasleitung »Nord Stream 2« durch die Ostsee nicht vollständig abgedruckt.
Der komplette Beitrag kann jederzeit in der jW-Onlineausgabe (https://www.jungewelt.de/artikel/328830.hoffen-auf-pipeline.html) nachgelesen werden. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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