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Recht auf Regelschule für Flüchtlingkinder

München. Kinder haben das Recht auf regulären Schulbesuch auch dann, wenn sie in einem Transitzentrum leben. Dies entschied das Verwaltungsgericht München bereits am 8. Januar, wie der Bayerische Flüchtlingsrat am Freitag mitteilte. In Bayern werden Geflüchtete, über deren Asylanträge noch nicht entschieden wurde, und solche, deren Gesuche abgelehnt wurden, in derartigen Zentren kaserniert. Kinder werden dort jahrgangsübergreifend unterrichtet, selbst wenn sie zuvor bereits deutsche Schulen besucht haben. Das Gericht gab nun einer Klage im Namen von sechs Schülern statt und verpflichtete die Regelschulen der Umgebung in einer einstweiligen Verfügung, sie zunächst bis zum Ende des laufenden Schuljahres aufzunehmen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.01.2018, Seite 4, Inland

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