Zum Inhalt der Seite

Hellsehen 2018

Von Hagen Bonn

Als Kind dachte ich, ein Hellseher sei ein Mann, der im Dunkeln problemlos herumspazieren kann, freilich ohne Taschenlampe. Er kann natürlich auch nachts allein im Kinderzimmerbett liegen und braucht sich nicht fürchten, denn für ihn ist es ja nicht dunkel.

Mittlerweile habe ich diese Illusionen überwunden. Denn Hellseher sind Menschen wie Craig Hamilton-Parker. Der ist ein angesehener britischer In-die-Zukunft-Schauer und landete in der Vergangenheit schon manchen Treffer. Er war einer der wenigen prominenten Hellseher, die »vorhersagten«, dass Trump US-Präsident wird. Auch bei der Brexit-Abstimmung lag er richtig. Seit kurzem kann man per Video erfahren, was seiner prophetischen Meinung nach 2018 passieren wird. Es wird ungemütlich. Er sieht ein »dramatisches und noch nie dagewesenes Wetter« heraufziehen. Allerhand! Zudem bricht der Vesuv aus. Schwere Erdbeben in Island und Indien. Und, wir »ahnen« es, er vergisst auch den Terror nicht: London »oder« Berlin soll es treffen; vielleicht sollte er seine Glaskugel nochmal putzen.

Anzeige

Dafür »weiß« er andere Dinge: Selbstverständlich werden die Flüchtlingsströme nicht abebben, denn die Kriege und Krisen bleiben uns im wesentlichen erhalten. Nur Nordkorea tanzt mal wieder aus der Reihe – aber aber anders als wir denken: Es soll dort, so Craig, einen »Regimewechsel« geben. Für die Börse sind solche Geheimnisse – im Sinne des Wortes – Gold wert. Wer würde da nicht südkoreanische Anleihen kaufen wollen? Wenn man es sich denn leisten könnte. Womit wir beim Kern der Sache sind. Ein anderes Wort für Hellseher ist »Analyst«, ein schöner Job für Leute, die gerne auf Pferde wetten, aber in Konzernen sitzen. Wenn die sich irren, kostet das Milliarden. Aber es ist ja nicht ihr Geld, nur unseres, abstrakt gesehen. Schon deswegen geben wir Euripides (480–406 v. Chr.) recht, der meinte: »Der beste Hellseher ist der, der gut raten kann.« Oder – ich formuliere genauer: Warum muss man für den Besuch beim Hellseher einen Termin haben?

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 18.01.2018, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!