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Jobcenter muss für Schulbücher zahlen

Celle. Kosten für Schulbücher müssen Arbeitslosengeld-2-Beziehern vom Jobcenter bezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von Schulbüchern als Zusatzleistung zum Regelbedarf gefordert. Das Jobcenter bewilligte mit dem sogenannten Schulbedarfspaket insgesamt 100 Euro pro Schuljahr und verwies auf die vorgesehene Pauschale. Die gelte laut Gericht nicht für Bücher, und der Regelbedarf decke nicht einmal ein Drittel der notwendigen Kosten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.01.2018, Seite 2, Inland

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