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Berlin: Gericht gegen Sonntagsöffnungen

Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Allgemeinverfügung der Stadt zu Sonntagsöffnungen im ersten Halbjahr 2018 vorerst außer Vollzug gesetzt. Wie Verdi am Donnerstag mitteilte, hat es die aufschiebende Wirkung einer Klage der Gewerkschaft gegen die Öffnungspläne wiederhergestellt. Die Geschäfte der Hauptstadt können damit an den dafür vorgesehenen Sonntagen (28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018) nicht öffnen. Das Gericht erklärte zur Begründung, die Allgemeinverfügung sei offensichtlich rechtswidrig, die Begründung nicht stichhaltig. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.12.2017, Seite 5, Inland

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