-
27.12.2017
- → Inland
Hinweis: Panne im Endspurt des Arbeitsjahres
Berlin. Ja, war denn schon Silvester? Nein, natürlich nicht, aber aufmerksamen Leserinnen und Lesern wird der Fehler auf der Titelseite der jW-Ausgabe des letzten Wochenendes und der Weihnachtsfeiertage aufgefallen sein. Wir bitten dafür um Entschuldigung und wünschen für alle Fälle schon mal vorsorglich fröhliche Ostern. Wir versprechen aber, zumindest den kommenden 31. Dezember nicht mit diesem Datum zu verwechseln.(jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!