-
19.12.2017
- → Betrieb & Gewerkschaft
Rückfall auf gesetzlichen Mindestlohn
Potsdam. Einem Großteil der Reinigungskräfte droht ab Januar der Rückfall auf den gesetzlichen Mindestlohn. Darauf wies die Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt am vergangenen Donnerstag hin. Statt wie bisher 9,55 Euro würden dann nur noch 8,84 Euro pro Stunde gezahlt. Einer Vollzeitkraft gingen damit rund 120 Euro im Monat verloren, Glas- und Fassadenreinigern gar 570 Euro. Der Grund: Das Bundesarbeitsministerium hat die neuen Tariflöhne noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt. Der alte Tarifvertrag läuft Ende Dezember aus. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!