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08.12.2017
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Brüssel verklagt Tschechien, Ungarn und Polen
Brüssel. Im Streit um die Umverteilung von Flüchtlingen verklagt die EU-Kommission Tschechien, Ungarn und Polen vor dem Europäischen Gerichtshof. Wegen mangelnder Beteiligung an der Aufnahme dieser Menschen hatte die EU-Kommission bereits im Juni ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien eingeleitet. Weil die Länder nicht reagierten, geht die EU-Behörde vor den EuGH. Dieser könnte Zwangsgelder gegen die Staaten verhängen. Hintergrund des Streits ist ein EU-Beschluss von 2015, mit dem vor allem Griechenland und Italien entlastet werden sollten. (dpa/jW)
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