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02.08.2017
- → Antifaschismus
Verfassungsschutz darf Bystron beobachten
München. Bayerns AfD-Chef Petr Bystron darf wegen seiner Sympathien für die »Identitäre Bewegung« weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden, aber nur aus offenen Quellen. Der Name des Politikers darf in öffentlichen Verfassungsschutzberichten nicht genannt werden. So hat das Verwaltungsgericht München laut Nachrichtenagentur dpa am Freitag entschieden. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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