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Verfassungsschutz darf Bystron beobachten

München. Bayerns AfD-Chef Petr Bystron darf wegen seiner Sympathien für die »Identitäre Bewegung« weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden, aber nur aus offenen Quellen. Der Name des Politikers darf in öffentlichen Verfassungsschutzberichten nicht genannt werden. So hat das Verwaltungsgericht München laut Nachrichtenagentur dpa am Freitag entschieden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.08.2017, Seite 15, Antifaschismus

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