- → Inland
»Gefährder« können weiter abgeschoben werden
Karlsruhe. Sogenannte Gefährder dürfen weiterhin aus Deutschland abgeschoben werden. Die entsprechende Vorschrift im Aufenthaltsgesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (Az: 2 BvR 1487/17) Nach dem Aufenthaltsgesetz können die Länder die Abschiebung eines Ausländers anordnen, um terroristischen oder anderen Sicherheitsgefahren vorzubeugen. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
→ mehr aus dem Ressort Inland
