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»Gefährder« können weiter abgeschoben werden

Karlsruhe. Sogenannte Gefährder dürfen weiterhin aus Deutschland abgeschoben werden. Die entsprechende Vorschrift im Aufenthaltsgesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (Az: 2 BvR 1487/17) Nach dem Aufenthaltsgesetz können die Länder die Abschiebung eines Ausländers anordnen, um terroristischen oder anderen Sicherheitsgefahren vorzubeugen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.07.2017, Seite 2, Inland

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