Karlsruhe. Sogenannte Gefährder dürfen weiterhin aus Deutschland abgeschoben werden. Die entsprechende Vorschrift im Aufenthaltsgesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (Az: 2 BvR 1487/17) Nach dem Aufenthaltsgesetz können die Länder die Abschiebung eines Ausländers anordnen, um terroristischen oder anderen Sicherheitsgefahren vorzubeugen. (AFP/jW)