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Teilerfolg für Bundesregierung

Brüssel. Die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG haben im Streit mit der EU-Kommission über die Finanzierung des Schienennetzes einen Teilerfolg erzielt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Mittwoch mehrere Bestandteile einer Klage der Kommission ab. Unter anderem habe Brüssel nicht nachweisen können, dass Subventionen für das Schienennetz in die Sparten Personen- und Güterverkehr geflossen seien. Die Kommission hatte 2013 Klage eingereicht, weil sie die EU-Vorgaben zur Transparenz von Finanzströmen missachtet sah. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.06.2017, Seite 5, Inland

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