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Aus: Ausgabe vom 24.05.2017, Seite 2 / Inland

Karlsruhe: Abschiebung in Drittstaat gestoppt

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht mahnt die Behörden und Gerichte, vor der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in einen Drittstaat die Aufnahmebedingungen gründlich zu prüfen. Zumindest wenn es »Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung« gebe, müssten nähere Informationen eingeholt werden. Mit ihrer am Dienstag veröffentlichten Einzelfallentscheidung stoppen die Karlsruher Richter die Abschiebung eines Syrers nach Griechenland (Az. 2 BvR 157/17). Er hatte bei seiner Ankunft in Deutschland 2015 gesagt, dass er in Griechenland bereits erfolgreich Asyl beantragt habe. Dort habe er aber auf der Straße gelebt und keine staatliche Unterstützung bekommen. (dpa/jW)